Der Bundesgerichtshof hatte in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Fallkonstellationen zu
entscheiden in denen Privatpersonen in die staatliche Ermittlungstätigkeit einbezogen waren.
Die der Hörfalle-Entscheidung des Großen Senats zugrunde liegende Fallgestaltung die
Zellenkumpan-Konstellationen sowie der Sedlmayr-Fall bilden Beispiele für derartige staatliche
Rückgriffe auf private Ermittlungspersonen. Neben der Frage nach der prinzipiellen Zulässigkeit
entsprechender Ermittlungsmethoden hatte sich der Bundesgerichtshof insbesondere mit der
Verwertbarkeit solcher Ermittlungsergebnisse auseinanderzusetzen. Die Lösungen orientieren sich
dabei in erster Linie an dem konkreten Einzelfall und stellen umfassende Interessenabwägungen
in den Mittelpunkt ihrer Argumentation. Mit dieser Untersuchung wird nunmehr der Versuch
unternommen anhand des Zurechungsgedankens abstrakte Verantwortlichkeitssphären zu definieren
und daraus den insoweit maßgeblichen Verwertungsmaßstab abzuleiten. Mit der Frage der
Zurechenbarkeit wird dazu auf normative Kriterien abgestellt und ergänzend auf die
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurückgegriffen.