Wie wirkt sich ein Fortfall der zuständigkeitsbegründenden Tatsachen nach Verfahrensbeginn auf
die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts aus? Diese Frage ist schon wegen der
Folgerungen für das anwendbare Sachrecht und den materiellrechtlichen Verfahrensausgang
bedeutsam. Dennoch beantworten sie nur wenige zuständigkeitsrechtliche Regelungen ausdrücklich.
Auch hat die Rechtsprechung bislang keine einheitlichen Kriterien hervorgebracht. Um die
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über das Eingreifen einer Zuständigkeitsfortdauer zu
stärken untersucht die Autorin die normative Verankerung dieses Rechtsinstituts und arbeitet
rechtsquellenübergreifende Strukturprinzipien heraus. Darüber hinaus macht sie Vorschläge zur
Ergänzung des geltenden Rechts. Die Arbeit behandelt das autonome deutsche IZVR unter
Berücksichtigung des FamFG das Recht europarechtlichen Ursprungs am Beispiel der Verordnungen
44 2001 und 2201 2003 sowie das staatsvertragliche Recht dort exemplarisch das Haager
Minderjährigenschutzabkommen (1961) und das Kinderschutzabkommen (1996).