Gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturveränderungen führen zu städtebaulichen
Problemlagen die eine flexible Gestaltung der Städteplanung insbesondere in zeitlicher
Hinsicht erfordern. Eine solche - wenn nicht sogar die bedeutendste - Möglichkeit zur
Flexibilisierung der Bauleitplanung stellt der durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau aus
dem Jahr 2004 eingeführte9 Abs. 2 BauGB dar. Die Regelung ermöglicht erstmals die Zulässigkeit
von Festsetzungen baulicher und sonstiger Nutzungsrechte in einem Bebauungsplan zu befristen
oder von Bedingungen abhängig zu machen. Die Arbeit zeigt Grundprinzipien der Neuregelung auf
und untersucht den9 Abs. 2 BauGB auf seinen Anwendungsbereich unter besonderer Beachtung des
Grundrechts auf Eigentumsschutz aus Art. 14 GG. Die Abhandlung enthält dabei zahlreiche
Beispiele die die Möglichkeiten aber auch die Grenzen seiner Anwendbarkeit verdeutlichen und
leistet damit zugleich einen Beitrag zur praxisgerechten und rechtssicheren Handhabung der
Regelung des9 Abs. 2 BauGB.