Polen erhielt 1930 33 eine eigene Zivilprozessordnung welche die unterschiedlichen
prozessualen Regelungen in den ehemaligen Teilungsgebieten außer Kraft setzte. Diese ZPO beruht
auf einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem Zivilprozessrecht der Teilungsgebiete sowie
Frankreichs und Ungarns. Diese Arbeit untersucht den Vereinheitlichungsprozess unter
Darstellung der historischen Entwicklung des polnischen Rechts sowie die Vorbereitung des
Gesetzentwurfs durch die Kodifikationskommission der Zweiten Republik. Es handelt sich hierbei
um eines der interessantesten außerhalb Polens nur wenig bekannten Beispiele moderner
Rechtsvereinheitlichung in Europa. Dies ist auch heute vor dem Hintergrund der Neuakzentuierung
der Zivilrechtsvereinheitlichung in der Europäischen Union von Bedeutung.