Die Rundfunkregulierung gehört zu den schwierigsten Aufgaben des Gesetzgebers: Einerseits hat
er einen gesamten Ordnungsrahmen zu gestalten andererseits darf in die Rundfunkfreiheit nicht
eingegriffen werden. Der Verfasser untersucht die Medienwirkung des Rundfunks die den
eigentlichen Rechtfertigungskern der Regulierung nach Wegfall technischer Sondersituationen
darstellt. Hieraus ergibt sich ein spezifisches Anforderungsprofil für materielle und
organisatorische Regulierungsparameter die der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und dem
einfachen Rechtsrahmen in Deutschland und Polen gegenüber gestellt wurden. Es festigt sich ein
Bild des Pluralismus als leitendes Strukturprinzip der Rundfunkregulierung. Neben der
anerkannten Funktion des Pluralismus als Ziel der Ausgestaltungsgesetzgebung kann an seinem
Maßstab jede einzelne Organisationsentscheidung und materielle Vorgabe überprüft werden. Durch
seine Herkunft aus dem Wesensgehalt des Art. 5 GG und seine Rückbindung an die eigentliche
Regulierungsrechtfertigung der Medienwirkung ergibt sich dadurch ein überraschendes Ergebnis:
Das Strukturprinzip des Pluralismus wird zur Rechtfertigungsschranke für Ausgestaltungsgesetze.