Arbeitsbedingungen bedürfen einer ständigen Anpassung an die sich rasch verändernden
Verhältnisse. Das deutsche Recht ermöglicht Veränderungen der Arbeitsbedingungen je nach ihrer
Intensität durch das Weisungsrecht durch Änderungsvereinbarungen Änderungsvorbehalte oder die
Änderungskündigung. Demgegenüber enthält das spanische Recht eine andere Konzeption: Zum einen
steht dem Arbeitgeber die allgemeine Weisungsbefugnis zu. Zum anderen eröffnet Art. 41 des
Estatuto de los Trabajadores (Arbeitnehmerstatut) dem Arbeitgeber die Möglichkeit einseitig
wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen vorzunehmen. Der Arbeitnehmer hat diese
Änderungen zunächst hinzunehmen und kann sich erst in der Folge dagegen wehren. Diese Arbeit
untersucht die Voraussetzungen und das Verfahren der erweiterten Weisungsbefugnis sowie den
Rechtsschutz gegen wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen. Besondere Bedeutung erlangt
dabei die Analyse der Rechtsprechung des Tribunal Supremo. Zudem analysiert der Autor die
wesentlichen Unterschiede zur Änderungskündigung nach deutschem Recht.