Im Einkommensteuerrecht erfolgt die Veranlagung zur Steuer grundsätzlich auf der Basis einer
Erklärung des Steuerpflichtigen. Deren Inhalt entspricht erfahrungsgemäß nicht immer den
Tatsachen. Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz verpflichtet den Staat jedoch dazu das
materielle Steuergesetz in ein normatives Umfeld einzubetten welches die Belastungsgleichheit
auch hinsichtlich des tatsächlichen Erfolges - zumindest prinzipiell - gewährleistet. Die
Steuerehrlichkeit ist daher durch hinreichende Kontrollen abzustützen so dass das
Deklarationsprinzip der Ergänzung durch das Verifikationsprinzip bedarf. Die Verfasserin
beleuchtet das Verhältnis dieser beiden Prinzipien verfassungsrechtsdogmatisch wie auch
rechtspolitisch. Sie behandelt damit ein verfassungs- wie auch einfachrechtlich komplexes
aktuelles und höchst praxisrelevantes Thema.