Die Frage inwiefern Benachteiligung und Diskriminierung zivilrechtlich verboten und
sanktioniert werden dürfen und sollen beschäftigt die ganze Gesellschaft. Die Autorin
untersucht ob und inwieweit privatrechtliche Diskriminierungsverbote aus
verfassungsrechtlicher Sicht zulässig und geboten sind. Sie gelangt zu dem Ergebnis dass der
zivilrechtliche Schutz vor Diskriminierung wie er in der Bundesrepublik Deutschland derzeit
primär durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz statuiert wird über das von der Verfassung
geforderte Maß hinausgeht sich jedoch noch in den Grenzen des aus verfassungsrechtlicher Sicht
Zulässigen bewegt. Sie legt dar dass den verfassungsrechtlichen Vorgaben am besten durch eine
mit verschiedenen Tatbestandsmerkmalen ausgestattete Generalklausel entsprochen werden kann in
deren Formulierung sie die gefundenen Ergebnisse einfließen lässt.