Kommt es im Gesellschafterkreis einer GmbH zu ernsthaften Streitigkeiten oder Zerwürfnissen so
steht nicht selten die Frage auf der Tagesordnung ob und ggf. wie ein Gesellschafter aus der
Gesellschaft ausgeschlossen werden kann. Das GmbHG enthält hierzu - auch nach der Reform durch
das MoMiG im Jahre 2008 - in 34 Abs. 2 GmbHG nur eine rudimentäre Regelung. Daher hat sich eine
umfassende richterrechtliche Dogmatik zu diesem Fragenkreis gebildet. Die Arbeit bezweckt
diese Rechtsprechung zu systematisieren und für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
brauchbare Ausschluss- bzw. Einziehungsklauseln aufzuzeigen. Daneben wird die nicht weniger
praxisrelevante Frage untersucht wie die dem auszuschließenden Gesellschafter geschuldete
Abfindung gesellschaftsvertraglich modifiziert werden kann damit der mit ihr verbundene
Liquiditätsabfluss nicht den Bestand der Gesellschaft in Frage stellt. Hierbei stehen die
Anforderungen durch die Kapitalerhaltungsvorschriften der 30ff. GmbHG sowie die von der
BGH-Judikatur gezogenen Grenzen privatautonomer Satzungsgestaltung im Vordergrund.