Ausgehend von einer gemeinsamen europäischen Verfassungstradition setzt sich diese Arbeit mit
der Frage auseinander ob es im englischen Rechtssystem ein dem allgemeinen Gleichheitssatz des
Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vergleichbares Rechtsprinzip gibt. Nach einem historischen
Überblick untersucht die Autorin schwerpunktmäßig die durch die Einführung des Human Rights Act
1998 eingetretenen Änderungen im englischen Menschenrechtsverständnis und stellt sodann die
erste höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem auf Artikel 14 EMRK beruhenden Konventionsrecht
des Human Rights Act 1998 dar. Abschließend wird anhand eines Vergleiches mit der historischen
Entwicklung des allgemeinen Gleichheitssatzes in Deutschland ein Ausblick auf die englische
Rechtsentwicklung genommen.