Die gesetzliche Krankenversicherung ist aufgrund ihrer Konzeption als Vollkaskoversicherung auf
die wechselseitigen Verpflichtungen zwischen dem einzelnen Versicherten und der
Solidargemeinschaft angewiesen. Für die unbedingte Einstandspflicht der
Versichertengemeinschaft muss der Einzelne seiner Eigenverantwortung gerecht werden um
Leistungsfälle möglichst zu vermeiden. Die Arbeit untersucht in zwei Stufen zunächst die
normativen Vorkommen der Solidarität und Eigenverantwortung auf ihre Tauglichkeit in der
Verhaltenssteuerung. Zweitens wird beispielhaft für vier moralische Risiken erarbeitet ob und
unter welchen Voraussetzungen von dem Regress nach52 SGB V Gebrauch gemacht werden kann. Im
Ergebnis wird dies nur für die Krankheitszuziehung durch Ausübung von Risikosportarten bejaht.