Der ägyptische Jurist Muhammad Qadrî Psh (gestorben 1886) veröffentlichte im Jahre 1875
erstmalig in der islamischen Welt eine nach westlichem Muster erstellte Kodifikation des
islamischen Familien- Personen- und Erbrechts. Aufgrund seiner rechtlichen und sprachlichen
Fähigkeiten legte er ein detailliertes Gesetz vor welches sich ausschließlich an den
Bestimmungen der hanafitischen Rechtsschule orientierte. Die Umgestaltung des ägyptischen
Gerichtssystems Ende des 19. Jahrhunderts aber auch der Informationsbedarf europäischer Länder
ließen diese Kodifikation zu einer wichtigen Quelle für rechtliche Entscheidungen in Ägypten
und im Maschrek aber auch in Bezug auf Muslime in Europa werden. Bis heute wird der Rechtstext
zu Rate gezogen wenn es um Rechtslücken und rechtliche Interpretationen zum Personalstatut
arabischer Länder geht. Zudem diente und dient der Text als Grundlage für derartige Gesetze in
vielen islamischen Staaten. Die Übersetzung der Qadrî-Psh-Kodifikation basiert auf der
ursprünglichen arabischen Textvorlage.