Im Amsterdamer Vertrag vom 02.10.1997 ist der Europäischen Gemeinschaft erstmals die Kompetenz
zur Vornahme von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der in den Mitgliedsstaaten geltenden
Kollisionsnormen eingeräumt worden. Zur Vorbereitung einer Verordnung zum Internationalen
Ehegüterrecht hat die Europäische Kommission am 17.07.2006 ein Grünbuch vorgelegt. Die Arbeit
versteht sich als ein Beitrag im Rahmen der durch das Grünbuch angestoßenen Diskussion und will
anhand eines Vergleichs der mitgliedsstaatlichen Kollisionsrechtssysteme auf bestehende
praktische Schwierigkeiten bei der Bewältigung ehegüterrechtlicher Fragestellungen mit
Auslandsberührung aufmerksam machen sowie Vorschläge für die Ausgestaltung der geplanten
Verordnung unterbreiten.