Unternehmen haben den Nutzwert des Ombudsmann-Einsatzes als wirksames Präventivinstrument gegen
Wirtschaftskriminalität erkannt. Unabhängigkeit und Objektivität bei gleichzeitiger Zusicherung
von Anonymität haben sich als Kerningredienzien herauskristallisiert um Hinweisgebern einen
Anreiz zur Wissensoffenbarung zu geben. Die Ausgestaltungsvarianten der Ombudsmann-Systeme
zeigen dass diese Prämissen vor allem durch den unternehmensseitigen Einsatz eines
Rechtsanwalts verbürgt werden sollen. Innerhalb dieser Untersuchung wird insbesondere auf die
Frage nach der anwaltlichen Unabhängigkeit durch den Vertrag und etwaigen sonstigen
Verflechtungen zwischen Ombudsmann und Unternehmen mit eventuell nachteiligen Konsequenzen für
das Anwaltsgeheimnis eingegangen.