Der Vergleich der Gesellschaftsrechtsordnungen hat neue praktische Relevanz gewonnen. Die
Arbeit untersucht die deutsche und eine wichtige romanische Gesellschaftsrechtsordnung die
italienische. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Ergebnisbeteiligung eines
Gesellschafters. Ausgangspunkt ist die Vorschrift zum patto leonino des Codice civile. Diese
besagt: «Die Vereinbarung nach der einer oder mehrere Gesellschafter von jeder Beteiligung am
Gewinn oder an Verlusten ausgeschlossen sind ist nichtig». Die Norm greift die societas
leonina nach Römischem Recht auf. Sie berührt grundsätzliche Fragen der
gesellschaftsrechtlichen Dogmatik. Die Untersuchung steht exemplarisch für eine
rechtsvergleichende Auseinandersetzung mit dem romanischen Rechtskreis. Das deutsche
Gesellschaftsrecht folgt einer liberaleren Logik. Nur im Recht der stillen Gesellschaft ist die
Ergebnisbeteiligung eines Gesellschafters konstitutiv für das Vorliegen einer Gesellschaft.
Zumindest im Recht der Personenhandelsgesellschaften erscheint es lohnenswert wie im
italienischen Recht über die Vermittlung der Gesellschafterstellung «über das Ergebnis» als
alternatives Kriterium nachzudenken.