Diese Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Unternehmen d.h. die
Strafbarkeit natürlicher Personen wegen in bzw. aus Unternehmen heraus begangener Straftaten.
Dabei wird die von der herrschenden Lehre und der Rechtsprechung praktizierte
Top-Down-Betrachtungsweise bei der Frage nach der Verantwortungsverteilung ebenso kritisch
hinterfragt wie Ansätze zur Verantwortlichkeitsbegründung von Führungsmitgliedern die ohne
Bezug auf die Strafbarkeit der naturalistisch betrachtet tatnächsten Mitglieder der
Ausführungsebene auszukommen versuchen. Die Begründung und Verteilung strafrechtlicher
Verantwortlichkeit der bzw. zwischen Führungs- und Ausführungsebene kann widerspruchsfrei und
unter Berücksichtigung individualstrafrechtlicher Garantien nur unter einer Herangehensweise
geleistet werden die beide Ebenen einbezieht. Das übergeordnete Ziel dieser Arbeit lautet mit
dem Individualstrafrecht und seinem Normappell wieder an das Individuum heranzurücken statt
die Verantwortlichkeit nach rein organisationsinternen Funktionen lediglich zuzuschreiben.