Diese Studie untersucht das Eigentum an Versorgungsleitungen. Der Kern der Arbeit liegt in der
Anwendung der Bestandteilslehre des BGB auf die unterschiedlichen - im Erdreich sowie im Freien
verlaufenden - Leitungssysteme. Im Ergebnis verneint die Verfasserin das Eigentum der
Netzbetreiber an den Leitungen und stellt sich hiermit gegen die herrschende Meinung. Sie
vertritt die Auffassung dass die Krakentheorie des RG und BGH mit den heutigen Gegebenheiten
nicht mehr vereinbar ist und die eindeutigen Vorgaben des Sachenrechts außer Acht lässt. Dabei
gelangt die Autorin zu einem einheitlichen Ergebnis für alle Versorgungsleitungen. Zugleich
plädiert sie für ein Umdenken in der Praxis: Nicht das zivilrechtliche Eigentum macht den
wirtschaftlichen Wert der Netze aus sondern die Berechtigung zu deren Nutzung und Betrieb.