Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz 1996 die Grundlagen für ein modernes
Arbeitsschutzsystem gelegt. In Zeiten von Scheinselbstständigkeit Telearbeit und Ich-AG in
denen das Normalarbeitsverhältnis in bestimmten Bereichen des Arbeitslebens an Bedeutung
verliert rückt in verstärktem Maße die Frage in den Vordergrund welche Beschäftigten von
arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften überhaupt erfasst werden. Zwar ist der Begriff des
Arbeitnehmers in der Rechtswissenschaft weit gehend gesichert in der Praxis kann sich
allerdings kaum ein Auftraggeber oder Beschäftigter vorstellen was Arbeitnehmerähnliche
Personen sind. Selbst Arbeitsschutzbehörden sind bei der Zuordnung oft unsicher. Diese Arbeit
leistet durch die Entwicklung einer für das Arbeitsschutzgesetz handhabbaren Definition einen
Beitrag zum Begriffsverständnis der Arbeitnehmerähnlichen Person