Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Gesamtbetriebsrat und Einzelbetriebsräten ist ein
praktisch höchst relevantes Thema. In mehrbetrieblichen Unternehmen entscheidet sich die
Wirksamkeit vieler Betriebsvereinbarungen an dieser Zuständigkeitsabgrenzung. Die
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stößt in der Praxis immer wieder auf Kritik
insbesondere wenn es hinsichtlich der Beteiligungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
zu unterschiedlichen Zuständigkeiten kommt. Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt in der
Untersuchung und Bewertung der gesetzlichen Regelung zur originären Zuständigkeit des
Gesamtbetriebsrates gemäß50 Abs. 1 BetrVG. Die Arbeit liefert dabei einen umfassenden und
strukturierten Überblick über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates. Zu jedem relevanten
Mitbestimmungstatbestand werden die möglichen Fragestellungen erörtert. Darüber hinaus wird die
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates Kraft Auftrages seine Rechtsstellung und die Ausübung
der Zuständigkeit durch den Gesamtbetriebsrat dargestellt.