Das deutsche Arbeitsvertragsrecht basiert weitgehend auf unkodifiziertem Richterrecht sowie
verschiedenen Einzelgesetzen was allgemein als Mangel gehandelt wird. Als Ausweg wird im
Rahmen einer Reformierung des Arbeitsrechts wiederholt eine Kodifizierung des
Arbeitsvertragsrechts gefordert. Doch diese Forderung ist alles andere als aktuell. Seit mehr
als einem Jahrhundert stellt sich die Frage ob ein solches Projekt in Deutschland realisiert
werden kann. Ziel der Arbeit ist es unter Berücksichtigung der vorangegangenen und stets
gescheiterten Bemühungen um ein Arbeitsvertragsgesetz in der Geschichte des deutschen
Arbeitsrechts in den letzten zwei Jahrhunderten eine Analyse möglicher Erfolgsaussichten des
Reformprojekts aufzubieten. Dabei wird auch der Frage nachzugehen sein ob eine Kodifikation im
Arbeitsvertragsrecht tatsächlich gegenüber der zersplitterten Einzelgesetzgebung und dem
gemeinhin als unsicher oder gar willkürlich gehandelten Richterrecht als vorzugswürdig
eingestuft werden kann.