Die richterliche Unabhängigkeit rückt im Zeitalter von Ressourceneinsparungen und
Effizienzbestrebungen innerhalb der Justiz wieder vermehrt in die rechtspolitische
Aufmerksamkeit. Mit dem Bestreben nach mehr Unabhängigkeit der Dritten Gewalt taucht
automatisch auch die Frage nach stärkerer Kontrolle der Richter auf. An dieser Schnittstelle
knüpft diese Arbeit an und fragt nach der Existenzberechtigung des Straftatbestandes der
Rechtsbeugung in diesem Spannungsverhältnis. Im Wege einer rechtlichen
sozialwissenschaftlichen und kriminalpolitischen Zusammenschau wird in fünf Schritten die
Dogmatik des Tatbestandes der Stellenwert der Norm im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von
Systemunrecht die empirisch-praktische Relevanz derselben die Erfahrungen mit der
Strafbarkeit von Richtern im europäischen Rechtsraum sowie das Verhältnis des 339 StGB zum
Verfassungsrecht einer kritischen Sinnhaftigkeitskontrolle unterzogen. Die Arbeit mündet in
einem zukunftsorientierten unabhängigkeitsachtenden Lösungsvorschlag: die Entfernung des
Tatbestandes aus dem Strafgesetzbuch.