Das koreanische Zivilrecht steht mit dem deutschen in enger Verwandtschaft. Das gilt
insbesondere auch für das Stiftungszivilrecht. Der Autor untersucht ausgewählte Grund- und
Einzelfragen der Errichtung einer Stiftung in vergleichender Gegenüberstellung des überkommenen
sowie aktuellen deutschen und koreanischen Rechts. Ausgehend von der umfangreichen
Modernisierung des deutschen Stiftungsrechts im Jahre 2002 zieht er konkrete Schlüsse für das
demnächst zu reformierende Stiftungsrecht Südkoreas.