Die Untersuchung behandelt ein Reizthema im Dialog zwischen den internationalen Menschenrechten
und dem traditionellen islamischen Rechtskreis. Apostasie als Bestandteil der Religionsfreiheit
ist ein Menschenrecht das die klassische islamische Rechtslehre im Hinblick auf einen
Religionswechsel vom Islam nicht anerkennt. Vielmehr ordnet sie den Abfall vom Islam als
bestrafungswürdigen Tatbestand ein. Das Problem ist keineswegs theoretischer Natur sondern
wirkt sich bis in die Gegenwart auf die (Rechts-)Wirklichkeit in einzelnen islamischen Staaten
aus. Anliegen der Studie ist nicht nur die Vermittlung eines in die komplexen Zusammenhänge
eingebetteten Gesamtverständnisses der Materie unter Einbeziehung von innermuslimisch
vertretenen Haltungen sondern sie erarbeitet zugleich eine Perspektive die ein Festhalten an
der Universalität der Menschenrechte ermöglicht und den muslimischen Anspruch auf kulturelle
Identität berücksichtigt.