110 EnWG stellt Objektnetze von den Regulierungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes
frei. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 22.5.2008 ist geklärt dass 110
Abs. 1 Nr. 1 EnWG zu weitreichende Ausnahmen von EG-Recht zulässt. Das Dritte EG-Energiepaket
sieht daher vor dass sogenannte geschlossene Verteilernetze von den Verpflichtungen zur
Ex-ante-Preisgenehmigung und zur Vorhaltung von Regelenergie befreit werden können im Übrigen
aber dem Regulierungsrecht einschließlich der Kontrolle durch die Regulierungsbehörden
unterstellt sind. Das Buch gibt für die Übergangsphase bis zur Transformation der Richtlinien
in das nationale Recht und zur Interpretation der Neuregelung Hinweise die auch dem
Gesetzgeber helfen mögen die mit viel Rechtsunsicherheit verbundene Übergangsphase
baldmöglichst zu beenden.