Die Arbeit widmet sich der Datensammlung und Datenverarbeitung im Vorfeld des strafprozessualen
Anfangsverdachts welche nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
zur Vorratsdatenspeicherung an Aktualität gewonnen haben. Strafprozessualen Vorermittlungen
die mit dem Ziel durchgeführt werden eine Situation auf das Vorliegen zureichender
tatsächlicher Anhaltspunkte hin zu untersuchen kann unter strenger Beachtung des
Verhältnismäßigkeitsprinzips Eingang in die Strafprozessordnung gewährt werden. Vor diesem
Hintergrund beleuchtet die Untersuchung die Grenzen und die mögliche Ausgestaltung eines
Vorermittlungsverfahrens die Rechtsstellung des von Vorermittlungen Betroffenen die Frage des
Rechtsschutzes gegen Vorermittlungsmaßnahmen sowie die Probleme die sich im Hinblick auf die
Übermittlung von Daten aus einem Vorermittlungsverfahren in ein anderes Strafverfahren oder zu
präventiv-polizeilichen Zwecken ergeben. Die gefundenen Ergebnisse finden ihren Niederschlag in
einem Regelungsentwurf wobei die Verfasserin aus liberal-rechtsstaatlichen Gründen einen
bewussten Datenverzicht im Vorfeld des strafprozessualen Anfangsverdachts anmahnt.