Wird während der Bauerrichtungsphase das Insolvenzverfahren über das Vermögen des beauftragten
Bauunternehmers eröffnet hat dies in der Regel erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den
Bauherrn. Der Bauherr hat ein besonderes Interesse seine Ansprüche gegen den Bauunternehmer in
dem Bauvertrag insolvenzfest abzusichern und sich im Insolvenzfall vorzeitig von dem Bauvertrag
lösen zu können. In dieser Studie werden die Sicherungs- und Vertragslösungsrechte des BGB und
der VOB B daraufhin untersucht ob sie dem privaten Bauherrn einen Schutz seiner
Vermögensinteressen in der Insolvenz des Bauunternehmers gewähren und wie eine gegebenenfalls
erforderliche Optimierung dieses Schutzes in der Vertragsgestaltung erreicht werden kann.