Public Private Partnerships (PPPs) erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Im
Rahmen dieser Arbeit wird unter Berücksichtigung kameralistischer und doppischer
Haushaltsführung betrachtet ob die aus ihnen resultierenden Verbindlichkeiten in den
öffentlichen Haushalten ausreichend transparent dargestellt werden und ob PPPs in Widerspruch
zu den Verschuldungsregeln nach Art. 115 GG Maastricht und der neuen Schuldenbremse stehen.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten dass die transparente Darstellung der Verbindlichkeiten zwar
leidet aus schuldenrechtlicher Sicht allerdings nichts gegen die Durchführung von PPPs
einzuwenden ist. Denn schließlich ergeben sich Anlässe zur Kritik aus aufgezeigten Schwächen
des Haushalts- und Verschuldungsrechts welche allerdings nicht zur Argumentation gegen die
Durchführung von PPPs herangezogen werden sollten wenn diese dazu dienen öffentliche
Leistungen wirtschaftlicher zu erbringen.