Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) stellt den deutschen Gesetzgeber vor große
Herausforderungen. Die neue Gesellschaftsform eröffnet deutschen Unternehmen die Wahl des
international vorherrschenden Verwaltungsratssystems in dem Geschäftsführung und Kontrolle bei
einem einheitlichen Organ liegen. Das für die SE geltende Mitbestimmungsniveau orientiert sich
an den nationalen Standards. Für Deutschland gilt die quasi-paritätische Mitbestimmung nach dem
Mitbestimmungsgesetz 1976 und damit ein europaweit einzigartiges Beteiligungsniveau. Weiterhin
ist die deutsche Mitbestimmung für das zweistufige Aufsichtsratssystem konzipiert. Die Arbeit
untersucht die Überführung der deutschen Mitbestimmung in den Verwaltungsrat der SE. Dabei
werden Vorschläge für eine sachgerechte und den Erfordernissen einer guten Corporate Governance
gerechten Gestaltung der Mitbestimmung im Verwaltungsrat unterbreitet.