Ziel der Arbeit ist die rechtsvergleichende Untersuchung der in Deutschland England und
Frankreich bestehenden Regime betreffend den Vorgang der Bildung von Konzernen bzw. von
Unternehmensgruppen unter Berücksichtigung des Europäischen Rahmens. Hierfür werden die in der
jeweiligen Rechtsordnung bestehenden Transparenzregeln fTransparenzregeln für die
Anteilseignerstruktur (Informationsebene) für den Kontrollwechsel durch Unternehmensübernahmen
(individuelle Ebene) und die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung (Kollektivebene)
untersucht und verglichen. Gegenstand der Untersuchung sind auch die für geschlossene
Gesellschaften besonders relevante gesellschaftsrechtliche Treupflicht und die Inhaltskontrolle
von Gesellschafterbeschlüssen unter Bezugnahme und Untersuchung funktional äquivalenter
Mechanismen in den behandelten Rechtsordnungen. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt dass in
der Phase der Gruppenbildung sowohl das englische als auch das französische Regime das
Informationsmodell und die individuelle Ebene stärker als das deutsche Regime betonen. Daraus
folgen Konsequenzen für die Auslegung des deutschen Rechts insbesondere für das Pflichtangebot
das Neutralitätsgebot und für die Inhaltskontrolle abhängigkeitsbegründender Beschlüsse. Auf
der Kollektivebene zeigt sich dass das englische und das deutsche Regime erhebliche Parallelen
in Bezug auf den Schutz der Aktionäre in der Obergesellschaft aufweisen während in der
abhängigen Gesellschaft das englische Regime die kollektive Ebene am deutlichsten betont. Die
in der einzelnen Rechtsordnung vorhandene Eignerstruktur korreliert dabei nicht mit dem von der
Rechtsordnung bereitgestellten Schutz für die Minderheitsgesellschafter.