Der Autor untersucht die kartellrechtliche Relevanz von Versicherungsagenturverträgen. Er
stellt dazu die unterschiedlichen Formen der Versicherungsvermittlung dar und grenzt diese
voneinander ab. Die vielenorts behauptete Marktbeherrschung des Firmenvertreters wird auf
Grundlage der jeweiligen Vertriebsweganteile diskutiert und es wird geprüft ob eine
Marktabschottung durch das flächendeckende Netz des Ausschließlichkeitsvertriebs erreicht wird.
Der Autor erläutert die Vorteile des Ausschließlichkeitsvertriebs und nimmt eine Abwägung mit
den damit verbundenen Nachteilen wie einer marktabschottenden Wirkung
wettbewerbsbeschränkenden Folgen für die Versicherungsvertreter und der Beeinträchtigungen von
Verbraucherinteressen vor. Es folgt der Vorschlag hier auf Grundlage der
Gruppenfreistellungsverordnung 2790 99 und den Leitlinien über vertikale Beschränkungen einen
Ausnahmetatbestand für Wettbewerbsverbote in Versicherungsagenturverträgen zu schaffen der
eine Anwendbarkeit des Kartellverbotes aus Artikel 81 Abs. 1 EGV verhindert.