Die Arbeit behandelt die Entwicklung des gerichtlichen Zwangsvergleichs zur Abwendung des
Konkurses als Sanierungsinstrument und Alternative zur Liquidation unter besonderer
Berücksichtigung der Vergleichsordnung von 1927 und 1935. Die Alternative des
konkursabwendenden Vergleichs zur Vermeidung der Wirkungen des Konkurses sowie zum Zweck einer
wirtschaftlichen Sanierung des Schuldners ist aus historischer Erfahrung sinnvoll. Diese
Erkenntnis folgte aus einem langen Entwicklungs- und Diskussionsprozess. Die Arbeit behandelt
schwerpunktmäßig die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Reichskonkursordnung und der
Vergleichsordnung von 1927 in der die Auseinandersetzung mit der Reform des Insolvenzrechts
und die Diskussion um ein Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses stattfanden. Dabei
wird der Entstehungsprozess des Vergleichsrechts außerhalb des Konkurses insbesondere durch
eine Auswertung der Primärquellen aufgezeigt.