Die brandenburgische Landesverfassung gewährt dem einzelnen Abgeordneten ein umfassendes
Informationsrecht. Es schließt die Vorlage von Akten sowie den Zugang zu den Behörden und
Dienststellen des Landes ein und geht über das traditionelle parlamentarische Fragerecht weit
hinaus. Die so gestärkte Rechtsstellung der Abgeordneten verändert das Verhältnis von Regierung
und Parlament. Die Arbeit behandelt die historischen und theoretischen Voraussetzungen und
unternimmt eine funktionale Einordnung des Informationsrechts im Verhältnis zu anderen
Verfassungsbestimmungen. Die verfassungspolitische Bedeutung erweiterter Informationsrechte
wird erörtert. Hierbei werden auch die Parallelen zum allgemeinen Informationszugangsrecht des
Bürgers dargestellt. Die durch den Gewaltenteilungsgrundsatz gezogenen Grenzen werden näher
untersucht wobei zwischen Regierung und Verwaltung differenziert wird. In Auseinandersetzung
mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere zum Kernbereich der exekutiven
Eigenverantwortung wird die Grenze des Informationsrechts aufgrund einer funktionalen
Betrachtungsweise bestimmt und dabei dem Schutz der Entscheidungsautonomie von Regierung und
Verwaltung eine maßgebliche Bedeutung beigemessen. Die im Einzelfall erforderliche Abwägung
wird anhand der unterschiedlichen Funktionsbedingungen von Regierung und Verwaltung näher
dargelegt. Ferner werden die durch den Grundrechtsschutz bedingten Grenzen sowie
Rechtsschutzfragen erörtert.