Seit Gründung der Bundesrepublik ist die Abgrenzung vom Nationalsozialismus Teil ihres
offiziellen Selbstverständnisses. Dessen ungeachtet blieb die juristische Aufarbeitung der
Diktatur in den 1950er 1960er Jahren eine Folge von Unterlassungen und Friktionen. In Das
Gesellschaftsbild des Bundesgerichtshofs wird die für diesen Prozess maßgebliche Rolle des
obersten Straf- und Zivilgerichts eingehend analysiert. Entlang der Grundlinien der
justiziellen Auseinandersetzung mit dem NS-Staat aber auch mit Blick auf die Anwendung des
politischen Strafrechts durch den BGH werden Verzögerungen bei der Aneignung des demokratischen
Rechtsstaats kenntlich gemacht. Die Studie schließt mit einem exemplarischen Blick auf die
Entwicklung des Umgangs mit der NS-Vergangenheit im vereinigten Deutschland.