Im Völkerrecht sind die Staaten nicht per se einer Gerichtsbarkeit unterworfen - sie müssen ihr
vielmehr zustimmen. Es ist daher naheliegend dass die unterlegene Partei die Nichtigkeit einer
gerichtlichen Entscheidung mit einer vermeintlichen Befugnisüberschreitung des Gerichts zu
begründen versucht. Der Autor untersucht welche Gründe nach allgemeinem Völkerrecht zur
Nichtigkeit führen wie sie geltend zu machen sind und wie sie für die Parteien verbindlich
festgestellt werden können. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Beilegung eines möglichen
Streits um die Nichtigkeit bei. Im Ergebnis trägt die interessierte Partei das Risiko dass
eine Klärung nicht herbeigeführt werden kann. Sie muss dann selbst eine mit Nichtigkeitsmängeln
behaftete Entscheidung ausführen.