Diese Arbeit befasst sich mit dem beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der
Innenentwicklung das durch das Innenstadtentwicklungsgesetz mit13a BauGB eingeführt wurde. Mit
ihm sollte städtebaulichen Missständen ebenso begegnet werden wie demografischen und
wirtschaftlichen Veränderungen. Insofern wird versucht die Effektivität des beschleunigten
Verfahrens im Hinblick auf die mit ihm verfolgten Zwecke abzuschätzen. Grundlage dafür ist die
ausführliche Beleuchtung und Konkretisierung der Anwendungsvoraussetzungen und
Verfahrensbesonderheiten des beschleunigten Verfahrens wodurch zur Klärung von diesbezüglichen
Unsicherheiten und Zweifelsfällen beigetragen werden kann. Insbesondere wird auch auf die
Vereinbarkeit des beschleunigten Verfahrens mit den europarechtlichen Vorgaben über die
Durchführung einer Umweltprüfung eingegangen woraus sich entscheidende Ansatzpunkte für die
Auslegung von13a BauGB und der für das beschleunigte Verfahren geltenden
Planerhaltungsvorschriften ergeben. Im Ergebnis stuft die Verfasserin die Einführung des
beschleunigten Verfahrens als richtigen Schritt zur Realisierung der mit ihm verfolgten
Absichten ein deckt jedoch auch diesbezügliche Defizite auf.