Bisher wurde die Beeinflussung der örtlichen Zuständigkeit der Insolvenzgerichte im
Bundesgebiet meist unter dem Blickwinkel der Bestattung oder Entsorgung von Unternehmen
gesehen. Die Arbeit bereitet diese Herangehensweise auf und schlägt die Brücke zu neueren
Fallgestaltungen. Dabei werden die dogmatischen Grundlagen analysiert und daran anknüpfend ein
Prüfungsrahmen für die Handhabung des Einzelfalls herausgearbeitet. Im weiteren Verlauf
erörtert die Arbeit die europarechtliche Seite des Problems und arbeitet den bisherigen
Meinungsstand heraus. Auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH werden die Lösungswege in
der deutschen Rechtspraxis kritisch analysiert. Es zeigt sich dass die Zuhilfenahme des ordre
public abzulehnen ist. Auch das Sekundärinsolvenzverfahren bietet den Gläubigern keinen
hinreichenden Schutz. Die Konflikte sind deshalb über die Bestimmung des Interessenmittelpunkts
zu lösen.