Beschäftigungssicherung ist eine zentrale Aufgabe der Gewerkschaften und Betriebsräte.
Grundsätzlich wird sie von beiden Parteien getrennt im Rahmen ihrer jeweiligen
Regelungskompetenz durchgeführt. Um die Sicherung der Arbeitsplätze effektiv zu gestalten und
lebenspraktische Lösungen zu finden gehen Arbeitgeber Gewerkschaft und Betriebsrat nunmehr
einen neuen Weg und schließen gemeinsam sogenannte dreiseitige Vereinbarungen. Die dogmatische
Einordnung dieser Chimären des kollektiven Arbeitsrechts und ihre Ausgestaltungsmöglichkeiten
nimmt diese Arbeit in den Blick. Ausgangspunkt ist die Frage nach der Rechtsnatur dreiseitiger
Vereinbarungen. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem vom Bundesarbeitsgericht kreierten Gebot der
Rechtsquellenklarheit sowie der Frage nach der Begrenzung von Tarifsozialplanforderungen zu. Im
Anschluss daran werden die Rechtsfolgen dreiseitiger Vereinbarungen untersucht. Ausgehend von
der unterschiedlichen rechtlichen Einordnung als Tarifvertrag Betriebsvereinbarung oder als
Kombination aus beiden Regelungsinstrumenten geht die Autorin zunächst dem Aspekt der Teil-
Gesamtnichtigkeit nach. Ferner werden mögliche Beendigungstatbestände und
Sanktionsmöglichkeiten von Gewerkschaft und Betriebsrat bei einem Verstoß des Arbeitgebers
gegen eine dreiseitige Vereinbarung diskutiert. Abschließend wird die Rechtmäßigkeit von
Arbeitskämpfen um dreiseitige Vereinbarungen erörtert.