Die Arbeit behandelt die Voraussetzungen für eine persönliche Haftung der Vorstände von
Aktiengesellschaften für fehlerhafte Kapitalmarktinformation am Sekundärmarkt in Deutschland
und Spanien. Die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen sowohl nach deutschem als auch nach
spanischem Recht werden dargestellt und untersucht. Anschließend legt die Autorin im Rahmen von
rechtsvergleichenden Ausführungen die Vor- und Nachteile des jeweiligen Rechtssystems dar. Dies
bietet schließlich die Grundlage für die Frage nach der Notwendigkeit der Ausarbeitung eines
spezialgesetzlichen Haftungstatbestands für fehlerhafte Kapitalmarktinformation auf dem
Sekundärmarkt. Schließlich wird ein rechtsvergleichender Lösungsansatz herausgearbeitet der
zur Ausgestaltung einer kapitalmarktrechtlichen Informationshaftung auf dem Sekundärmarkt
dient.