Diese Arbeit geht der Frage nach ob die Bußgeldpraxis des europäischen Kartellrechts
rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Darüber geben die strafrechtlichen
Fundamentalprinzipien Aufschluss. Das Ergebnis der Untersuchung deutet darauf hin dass der
Individualschutz im europäischen Kartellrecht noch als unzureichend anzusehen ist. Die
Kommission orientiert sich am Gedanken der Effizienzsteigerung wodurch aber die
Beschuldigtenrechte der betroffenen Unternehmen in den Hintergrund geraten. Die kritischen
Gedanken des Autors knüpfen an die freiheitsschützende Funktion des Rechts an die in der
Aufklärungsepoche ihr Fundament hat. Dies hat in der EU eine umso größere Bedeutung als die
Frage nach ihrer demokratischen Legitimation noch sehr heikel ist.