Im November 1951 erhob Norbert Wollheim seine Schadenersatzklage gegen die I.G. Farbenindustrie
AG i.L. am Landgericht Frankfurt am Main. Wollheim war 1943 nach Auschwitz deportiert worden
und musste für die I.G. Farben als KZ-Häftling arbeiten. Seine Klage der sogenannte
Wollheim-Prozess war das Schlüsselverfahren aller Zwangsarbeiterklagen. Die Klage wurde 1957
durch einen Globalvergleich beendet der die Zahlung von 30 Millionen DM an die Sklavenarbeiter
der I.G. Farben vorsah. Der deutsche Bundestag erließ das Aufrufgesetz das die
Entschädigungsansprüche von Zwangsarbeitern gegen die I.G. Farben abschließend regelte. Die
Arbeit analysiert die rechtliche Argumentation und den Prozessverlauf und untersucht ob das
Aufrufgesetz verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.