Ist das Pflegekind in seiner Pflegefamilie verwurzelt überwiegt sein Interesse an einem
dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie das Interesse der biologischen Familie an einer
Umsiedlung des Kindes. Die Autorin untersucht systematisch etwa hundert Einzelentscheidungen
aus dem Zeitraum 1981 bis 2008 und führt dabei eine äußerst differenzierte Auseinandersetzung
mit den einzelnen Entscheidungen. Sie dokumentiert die Fort- und Rückschritte sowie
Widersprüchlichkeiten in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
und des Bundesverfassungsgerichts. Neben der Kindesherausnahme und dem Umgangsrecht werden
sorge- und adoptionsrechtlich relevante Aspekte der Begriff des Familienlebens im Zusammenhang
mit dem Pflegekind die Rolle der UN-Kinderrechtskonvention sowie das Verfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte untersucht.