Alternative Freiverkehrssegmente (wie z. B. der Entry Standard der Deutschen Börse AG) stellen
einen eigenständigen Segmenttypus im nationalen Kapitalmarktrecht dar der in der nationalen
Historie und auch in anderen Nationen mit entwickelten Kapitalmärkten seine Entsprechung
findet. Die Arbeit geht zunächst den Charakteristika dieses Segmenttypus sowie der Frage nach
was aus ökonomischer Perspektive für den grundsätzlichen Ansatz alternativer
Freiverkehrssegmente spricht eine staatsferne reduzierte Regulierung der notierten Emittenten
in einem Teilbereich des Börsenmarktes anzubieten. Als Vorfrage zur Einordnung dieser
Marktsegmente wird im Folgenden das Prinzip der Marktsegmentierung als eines der Wesensmerkmale
des nationalen Kapitalmarktrechts offengelegt. Es stellt sich als ein System der Marktsegmente
dar dem bestimmte Begriffe Prinzipien und Grundsätze innewohnen. Auf der Grundlage dieses
systematischen Verständnisses wird der Frage nachgegangen ob alternative Freiverkehrssegmente
Börsen im materiellen und auch formellen Sinne sowie organisierte Märkte im Sinne der
verschiedenen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften darstellen und inwiefern diese Normen -
insbesondere zur Informationshaftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität - auf diesen
Segmenttypus Anwendung finden sollten.