Die Arbeit untersucht die Frage des angemessenen Schutzes des Darlehensnehmers bei
(grenzüberschreitender) Abtretung von Darlehensforderungen im Lichte des Bankgeheimnisses unter
vergleichender Betrachtung der Rechtslage in Deutschland und Brasilien. Anlass war ein Urteil
des OLG Frankfurt aus 2004 in dem die Abtretung einer notleidenden Forderung wegen Verstoßes
gegen das Bankgeheimnis als nichtig sanktioniert wurde. Für Kreditinstitute stellt die
Veräußerung u. a. aufgrund der hieraus folgenden Liquiditätszufuhr der Entlastung der Bilanzen
und der Reduzierung von Kreditrisiken ein probates Mittel zur Risikosteuerung und zur
Refinanzierung dar. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Risikobegrenzungsgesetz den
Kredithandel mit schuldnerschützenden Normen flankiert für die die Regierungskoalition im
Koalitionsvertrag von 2009 neuerlichen Reformbedarf zu erkennen meint.