Die Arbeit beschäftigt sich unter verschiedenen Aspekten mit dem Merkmal der
Verkehrsauffassung. So wird im ersten Teil in einem geschichtlichen Überblick beleuchtet wie
die Verkehrsauffassung ausgehend von Levin Goldschmidt in den Besitzbegriff Eingang fand. Der
zweite Teil stellt die im Zusammenhang mit der Irreführungsgefahr deutlich ausgeprägtere
Diskussion um die normative oder empirische Ausgestaltung des Merkmals dar. In einem dritten
Teil untersucht die Autorin dann wie die Verkehrsauffassung durch die Gerichte ermittelt wird.
Die Untersuchung macht deutlich dass die von den Gerichten angewandten Ermittlungsmethoden in
allgemein zivilrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Verfahren deutlich voneinander abweichen.