Im Vordergrund dieser Untersuchung steht die Überlegung innerhalb der EU einen einheitlichen
Europäischen Erbschein zu schaffen um Hindernisse bei der Nachlassplanung sowie der
Nachlassabwicklung für die am Erbfall Beteiligten zu reduzieren. Dabei wird das materielle
Erbrecht das Erbkollisionsrecht und die internationale Zuständigkeitsordnung in Erbsachen
untersucht sowie eine rechtsvergleichende Darstellung der Erbnachweise in der EU vorgenommen.
Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2009 einen Vorschlag zur leichteren Abwicklung
von Nachlässen über EU-Grenzen hinweg vorgelegt um die Abwicklung von Nachlässen mit
Auslandsbezug erheblich zu vereinfachen. Dieser Schritt ist ein weiterer Baustein auf dem Weg
zu einem echten europäischen Rechtsraum auf dem Gebiet des Zivilrechts.