Die Arbeit ist ein weiterer Mosaikstein bei der gründlichen Aufarbeitung der durch das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffenen Rechtslage. Der Verfasser untersucht die
bislang weniger beleuchteten kollektiven Bezüge des AGG die insbesondere dem Betriebsrat eine
zentrale Rolle bei der Verhinderung von diskriminierendem Verhalten zuweisen. Es wird praxisnah
herausgearbeitet welche verbesserten Möglichkeiten zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im
Betrieb nach Verabschiedung des Gesetzes bestehen und inwieweit der Betriebsrat sich dieser als
Instrument bedienen kann. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Untersuchung von17 Abs.
2 AGG dessen zahlreiche Streitfragen einer Lösung zugeführt werden. Daran schließt sich eine
Untersuchung möglicher Beteiligungsrechte im Rahmen der kollektivbezogenen Normen des AGG an
bevor in einem letzten Schritt die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht
ausführlich analysiert werden.