In der Bundesrepublik Deutschland sterben jährlich etwa 820.000 Menschen. Viele davon beenden
ihr Leben nach langem Leiden auf der Intensivstation eines Krankenhauses. Die betroffenen
Patienten Angehörigen und die behandelnden Ärzte stehen in solchen Situationen vielfach vor
schwierigen Entscheidungen welche medizinischen Maßnahmen angemessen sein könnten. Ziel dieser
Arbeit ist es die rechtliche Gebotenheit der ärztlichen Therapiebegrenzung lebenserhaltender
Maßnahmen in Deutschland und in Frankreich zu untersuchen. Anhand von fünf Patientengeschichten
werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Regelungen der beiden Länder
herausgearbeitet. Ein Vergleich mit Frankreich bietet sich an da der französische Gesetzgeber
bereits vor mehreren Jahren einschlägige Gesetze verabschiedet hat. Der deutsche Gesetzgeber
konnte sich dagegen erst nach langem Zögern im Sommer 2009 zu einer zivilrechtlichen Regelung
in Form des Patientenverfügungsgesetzes durchringen. Ob diese Reform gelungen ist wird
ebenfalls erörtert.