Im Rahmen der Reform des GmbH-Rechts 2008 hat sich der Gesetzgeber an einen grundsätzlichen
Eingriff in die Vermögensordnung der beherrschungs- und gewinnabführungsvertraglich gebundenen
Aktiengesellschaft gewagt. Der Autor zeigt im ersten Teil der Arbeit auf dass der Versuch des
Gesetzgebers den Umfang der Vermögensbindung von den in der Gesellschaft geltenden
Geschäftsleitungsgrundsätzen abzukoppeln auf einer grundsätzlichen Verkennung des Wesens der
Kapitalerhaltung beruht. Auf dieser Grundlage untersucht der Autor im zweiten und dritten Teil
der Arbeit die die Pflichtenstellung der Organwalter und damit den Umfang der Vermögensbindung
prägenden Regelungen der Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge.