Die Assoziation von einer räumlich konstituierten Grenze der Unternehmung erweist sich im
Hinblick darauf dass die Unternehmung als eine soziale Organisation nicht originär abgegrenzt
ist als unzureichend. Die begrenzte Mitgliederanzahl die rechtliche Selbstständigkeit und
wirtschaftliche Unabhängigkeit der Unternehmung verweisen auf eine vertraglich verankerte
Grenze die Verfügungsrechte innerhalb der Unternehmung definiert. Aufgrund wirtschaftlicher
technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen verändern sich Unternehmungen. Die
Unternehmungsgrenze verliert hierbei nicht ihren Bestand. Die Gestaltung der
Unternehmungsgrenze in einem Geflecht ökonomischer technischer und sozialer Gegebenheiten ist
ein exzeptionelles Managementproblem und muss sich zusätzlichen Anforderungen stellen.