Die Arbeit untersucht die Leistungsbeziehungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und
Leistungserbringern unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten. Beleuchtet wird die Frage
nach der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf den Abschluss von selektiven
Leistungserbringungsverträgen in Abgrenzung zum Kollektivvertragssystem der GKV. Im Mittelpunkt
der Arbeit stehen dabei die Entwicklung der gesetzlichen Krankenkassen zu Unternehmen im Zuge
der Ökonomisierung der Verwaltung und das daraus resultierende Spannungsverhältnis zum
nationalen und europäischen Wettbewerbsrecht. Die Abhandlung über das Zusammenspiel von
Wettbewerbs- und Sozialrecht schließt mit rechtspolitischen Überlegungen zu der Frage wie ein
nationales Wettbewerbsrecht für die GKV-Leistungserbringung beschaffen sein sollte.